Leistungen und Besonderheiten einer Krankenzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen mussten in den letzten Jahren tiefe Einschnitte verkraften. Durch eine Krankenzusatzversicherung lassen sich etliche Leistungen, für die die Krankenkassen nicht aufkommen, privat absichern. Von Einzelpolicen bis hin zum kompletten Rundumschutz bietet der Versicherungsmarkt hier günstige Möglichkeiten.
Leistungen einer Krankenzusatzversicherung:
Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie viele Gesundheits-Leistungen abdecken. Sie haben die Wahl, ob Sie Komplettpakete oder Einzelpolicen nutzen.
Ambulante Heilbehandlung:
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilbehandlungen wie z.B. Massagen, nur in einem eingeschränkten Umfang. Mit Hilfe der Krankenzusatzversicherung können Sie diese Kosten abdecken. Zusätzlich können auch Hilfsmittel wie Sehhilfen mitversichert werden.
Stationäre Heilbehandlung:
Gesetzlich Versicherte haben weder Anspruch auf die freie Wahl des Krankenhauses, eine Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer noch auf eine Behandlung von einem Chef- oder Spezialarzt. Alle diese Leistungen lassen sich über einen stationären Zusatztarif versichern.
Zahnersatz:
Die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen variieren stark. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Anteil von 50 % bis 65 % vom erstattungsfähigen Betrag, je nachdem, ob der Versicherte über Bonusprogramme an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat. Kostspielige Sonderleistungen wie z.B. Gold- oder Keramikinlays sind jedoch davon ausgespart. Solche Sonderbehandlungen lassen sich über eine Zahnzusatzversicherung versichern.
Alternative Heilbehandlung:
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen kommen für alternative Heilbehandlungen nicht auf. Über eine Zusatzversicherung lassen sich Heilpraktikerbehandlungen versichern.
Kurleistungen:
Kuren werden von den gesetzlichen Krankenkassen so gut wie gar nicht mehr bezahlt. Eine private Krankenzusatzversicherung übernimmt oftmals einen Anteil oder die gesamten Kosten des Kuraufenthalts.
Hilfsmittel:
Auch wer Hilfsmittel wie Gehilfen, Bandagen usw. benötigt, kann sich über eine Krankenzusatzversicherung die Kosten dafür erstatten lassen.
Physikalisch-Medizinische Behandlungen
Behandlungen mit genesungsfödernden Methoden wie Massage und Bäder lassen sich mit einer Krankenzusatzversicherung einschließen.
Krankentagegeldversicherung:
Mit einer Krankentagegeldversicherung kann die finanzielle Versorgungslücke im Krankheitsfall abgedeckt werden.
Krankenhauseigenbeteiligung:
Gesetzlich Versicherte zahlen für den Krankenhausaufenthalt pro Tag eine Gebühr von 10 Euro. Viele Krankenzusatzversicherungen erstatten diesen Betrag.