Die private Krankenversicherung
Rund 90% aller Bundesbürger sind gesetzlich krankenversichert. Der Gesetzgeber hat hierbei die Möglichkeit, die Leistungen der Krankenversicherungen jederzeit einzuschränken. Dies ist in den letzten Jahrzehnten oftmals durch erhöhte Zuzahlungen etwa bei Zahnersatz geschehen. Somit sieht sich der Verbraucher mit dem Problem konfrontiert, daß gesetzlich Versicherte einerseits mit kontinuierlich steigenden Kassenbeiträgen, andererseits mit sinkendem Leistungsniveau zu kämpfen haben. Daher der Versuch die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen durch Krankenzusatzversicherungen auszugleichen.
Krankenzusatzversicherungen bieten den gesetzlich Versicherten die Gelegenheit, sich in einem oder mehreren medizinischen Teilbereichen zusätzlich abzusichern und so unter Umständen den gleichen Status wie Privatversicherte zu empfangen. Diese Ergänzungsversicherungen haben gerade durch die Kürzungen der vergangenen Jahre einen hohen Andrang erlebt. In der Regel werden Einzelversicherungen (z.B. Zahnersatz) oder ganze Versicherungspakete, die verschiedene Leistungen zum Inhalt haben, angeboten. Günstige Zusatzversicherungen können über private Anbieter oder über gesetzliche Krankenkassen abgeschlossen werden. So können Versicherte zum Beispiel eine Krankenhaus-Zusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Am günstigsten erweisen sich meistens Zusatzversicherungen, die einen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag erstatten. Die klassischen Zusatzversicherungen bieten ihre Leistungen im Bereich Zahnersatz und Augenarztbehandlungen an, auch für Heilpraktikerbesuche, die von den meisten Kassen nicht übernommen werden, Chefarztbehandlungen, freie Klinikwahl, Krankenhaustagegeld etc. gibt es entsprechende Versicherungen.
Kosten
Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag. Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand.
Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt. Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich – der Vergleich lohnt auf jeden Fall. Beiträge steuerlich absetzbar Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.
Zahnversorgung
Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform. Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss – ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen – wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen. Laufende Behandlungen werden nicht erstattet Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.
Für wen geeignet ?
Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen – egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.
Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab. Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.